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Nachgefragt

Was gibt es Neues aus der KODA?

20.04.2024

Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (kurz: KODA) regelt die Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Hildesheim. Das klingt wichtig, aber kompliziert.

Wir haben nachgefragt und wollten wissen, wofür die KODA zuständig ist und welche neuen Regelungen aktuell beschlossen wurden. Gemeindereferent Stefan Horn, der derzeitige Vorsitzende, und sein Stellvertreter, Bereichsleiter Dr. Markus Güttler, standen uns Rede und Antwort.

Stefan Horn, KODA-Vorsitzender
Stefan Horn, KODA-Vorsitzender
Dr. Markus Güttler, stellv. KODA-Vorsitzender
Dr. Markus Güttler, stell. KODA-Vorsitzender

Warum gilt bei uns im Bistum überhaupt ein anderes Arbeitsrecht als in der freien Wirtschaft?

Dr. Markus Güttler: Aufgrund der besonderen staatskirchenrechtlichen Situation, die sich aus Artikel 140 des Grundgesetzes ergibt, haben die Kirchen in Deutschland ein eigenes Arbeitsrechtsregelungsverfahren. Das bedeutet, dass sie keine Tarifverträge abschließen, sondern dass in paritätisch besetzten arbeitsrechtlichen Kommissionen das für die Arbeitsverhältnisse geltende Arbeitsvertragsrecht erarbeitet und von diesen beschlossen wird.


Eine arbeitsrechtliche Kommission (KODA) gibt es für alle Bistümer in Deutschland – manchmal haben mehrere Bistümer eine gemeinsame KODA – und für den Caritasbereich. Auch in der evangelischen Kirche gibt es diese arbeitsrechtlichen Kommissionen.


Wer hat in der KODA das Sagen?


Stefan Horn: „Das Sagen“ haben alle oder keiner! Die KODA im Bistum Hildesheim setzt sich paritätisch zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber – je acht vom Generalvikar berufene und acht von den Angestellten gewählte Mitarbeitende aus dem Bereich der verfassten Kirche von Hildesheim. Alle Entscheidungen und Beschlüsse benötigen eine Dreiviertelmehrheit im Gremium. Der Konsens wird in kooperativ gestalteten Verhandlungen beider Seiten gesucht.


Kommt auf diesem Weg keine Einigung zustande, ist als letzte Instanz der Weg zu einer Schlichtung möglich, die durch eigene Entscheidung verbindlich Recht setzen kann.


Wie unterscheiden sich die Arbeit der Mitarbeitendenvertretung (MAV) und KODA bzw. wie arbeiten sie zusammen?


Stefan Horn: Die KODA ist die kirchliche „Tarifkommission“ und regelt Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Hildesheim. Darunter versteht man die arbeitsvertraglichen Regelungen und Eingruppierungsvoraussetzungen.


Die Mitarbeitervertretungen wachen unter anderem für die Mitarbeitenden über die Rechte aus den arbeitsvertraglichen Regelungen und geben dazu auch oft Anregungen.


Am 1. Januar 2023 ist die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes in Kraft getreten. Warum war eine Neufassung in Ihren Augen notwendig?


Stefan Horn: Die überabeitete Grundordnung kann einen Paradigmenwechsel einleiten, da alle relevanten gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. An Stelle individueller Verpflichtungen der Mitarbeitenden in Bezug auf ihre persönliche Lebensführung betont die neue Grundordnung die gemeinsame Verantwortung von Dienstgebern und Mitarbeitenden, das katholische Profil in den Dienststellen und Institutionen sichtbar werden zu lassen.


Was sind in Ihren Augen die wesentlichen Neuerungen?


Dr. Markus Güttler: Die grundlegende Neuerung in der Grundordnung für den kirchlichen Dienst ist aus meiner Sicht, dass sich die kirchlichen Arbeitgeber aus dem Privatleben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heraushalten müssen und zum Beispiel wiederverheiratet Geschiedene nicht mehr Gefahr laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.


Die Grundordnung beschreibt Vielfalt als Bereicherung und erkennt ausdrücklich an, dass alle Mitarbeitenden – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität und Lebensform – „Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein“ können.


Die KODA hat vor kurzem mit Unterstützung eines Vermittlungsausschusses eine Regelung zu Fronleichnam und Allerheiligen verabschiedet. Wie sieht diese Regelung konkret aus?


Stefan Horn: Das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss stärkt die kirchlich gebotenen Feiertage Fronleichnam und Allerheiligen. Weil die gebotenen Feiertage helfen sollen, die christliche Kultur der Dienstgeber zu entwickeln, ist die Teilnahme an Angeboten zur Gestaltung der Feiertage Dienstzeit. Der restliche Tag ist dienstfrei.

Falls eine gestaltete Möglichkeit in örtlicher Nähe nicht angeboten wird, sind die Mitarbeitenden für diesen Tag unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt, sofern die Hälfte der für diesen Tag geschuldeten Arbeitszeit durch Urlaub oder eine entsprechende Anzahl von Arbeitsstunden aus Zeitguthaben eingebracht werden. Kann die Freistellung aus dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist eine entsprechende Freistellung innerhalb von drei Monaten zu gewähren. Wer von den Mitarbeitenden an Fronleichnam oder Allerheiligen arbeiten möchte, darf das tun.


Gibt es schon Planungen im BGV, wie wir den Feiertag am 8. Juni 2023 gemeinsam begehen wollen?


Dr. Markus Güttler: Bischof Heiner wird am Vormittag mit uns zusammen Gottesdienst feiern. Anschließend wird es – bei hoffentlich schönem Wetter – die Möglichkeit zu Begegnung und Gespräch auf dem Domhof geben. Genaueres werden wir dazu bald bekannt geben. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

 

Vielen Dank für das Gespräch!


(Das Gespräch führte Cornelia Hanne, Referentin für Interne Kommunikation.)

Weitere Informationen zur KODA finden Sie im Internet unter https://koda-hildesheim.de

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